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10. Forderungen an eine zukunftsfähige niedersächsische Geriatriekonzeption

Ende 2006 kristallisierte sich in Gesprächen mit den Landesverbänden der niedersächsischen Krankenkassen und dem Sozialministerium die Notwendigkeit heraus, das Konzept der altersmedizinischen Versorgung in Niedersachsen (Geriatrie-Konzept Niedersachsen aus dem Jahre 1993) zu überarbeiten und auf einen aktuellen zukunftsfähigen Stand zu bringen.

Geriatrische Behandlungsstrukturen werden unter Berücksichtigung örtlich-regionaler Besonderheiten (Ballungsraum bzw. ländliche Struktur) abgestuften ambulanten, teil- und vollstationären Angeboten akutgeriatrischer und geriatrisch-rehabilitativer Versorgung bedürfen. Eine loko-regionale und institutionsübergreifende ausgerichtete Konzeption im Sinne der Integrierten Versorgung scheint nach heutigem Sachstand eine der zukunftsfähigsten Versorgungsformen im Kontext der z. Z. geltenden Rechtslage sein. Sie gewährleistet zum einen eine fachlich kompetente medizinische Versorgung in der Akut- wie Rehabilitationsgeriatrie, zum anderen erlaubt sie die wohnortnahe Realisierung, die für den auf Angehörige angewiesenen Betroffenen erwiesenermaßen von großer Relevanz ist und eine Kommunikation zwischen den Behandlungsführern (Hausarzt, Klinikarzt) erleichtert. Die Schnittstelle stationär/ambulant kann so zudem geschlossen werden.

    Aus den Ausführungen in den vorherigen Kapiteln lassen sich folgende Forderungen ableiten:
  • Dauerhafte Repräsentation der Geriatrie in Forschung und Lehre an den Hochschulstandorten über die Mitwirkung im Querschnittsfach Q7 hinaus ist erforderlich.
  • Die Einführung des Schwerpunktes Geriatrie in der Weiterbildungsordnung für Ärzte ist voranzutreiben.
  • Kostenträger und Sozialpolitik legen nach Beratung mit der LAG Geriatrie einen 10 Jahresplan für eine flächendeckende und die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigende Konzeption für geriatrische Zentren (Akut- und Reha-Geriatrie plus Fortbildungsakademie) vor.
  • Es finden regelmäßig Gespräche (2-3x pro Jahr) der LAG Geriatrie mit den Kostenträgern und dem MDK statt. Sie sollen den konstruktiven Dialog fördern und einer Fortschreibung des Geriatrieplanes dienen, dies insbesondere unter Würdigung der Benchmark-Daten.
  • Um die Geriatrische Zentren herum sind flächendeckende geriatrische Netzwerke aufzubauen.
  • Neue bzw. bereits existente Akutgeriatrien bzw. geriatrisierte Betten in Akutabteilungen unter fachkundiger ärztlicher Leitung eines in der Geriatrie qualifizierten Facharztes binden sich in diese geriatrischen Netze ein. Den Mittelpunkt derartiger Netze bilden die Geriatrie-Zentren mit ihren Fortbildungsakademien.
  • Es sind Vereinbarungen zu treffen über die Erstattung besonders teurer Medikamente, Therapieverfahren und medizinischer Diagnostik im Bereich der stationären geriatrischen Rehabilitation.
  • Konzepte zur strukturierten ambulanten geriatrischen Versorgung mit Elementen der ambulanten bzw. mobilen geriatrischen Rehabilitation sind zu erarbeiten, mit den Kostenträgern abzustimmen und ein Musterrahmen-Versorgungsvertrag vorzubereiten.
  • Alle Geriatrien in Niedersachsen sind bzw. beantragen eine Mitgliedschaft in der BAG KGE und arbeiten aktiv in LAG Geriatrie mit.
  • Die Geriatrien in Niedersachsen verfügen über bzw. streben binnen 2 Jahren das EQ-Zert Siegel an oder sind Mitglied der BAG und erfüllen die Strukturmerkmale.
  • Durch die LAG Geriatrie wird ein jährliches niedersachseninternes Benchmarking vorgenommen, die Daten verbleiben in der LAG.
  • Die LAG Geriatrie bietet landesweit regelmäßig zertifizierte Schulungen (z. B. Zercur-Geriatrie) an. Diese werden in aller Regel durch eine oder von mehreren Einrichtungen gemeinsam durchgeführt.
  • Die Einrichtungen der LAG Geriatrie bieten bedarfsorientiert Schulungsangebote zur Qualifizierung in der "Laienpflege" an.
  • Jedes geriatrische Komptenzzentrum bietet eine fachkundige Beratung zu Fragen der Altersmedizin an, die jedem Bürger zugänglich ist.


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