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6. Prinzipien der geriatrischen Versorgung in Niedersachsen

Geriatrische Medizin bietet unter Berücksichtigung regionaler Strukturen unterschiedliche Behand-lungsansätze, die dem einzelnen Patienten je nach individueller Erfordernis zur Verfügung stehen, ineinander greifen und so ein ganzheitliches Therapiekonzept ermöglichen. Hierzu gehören im Ein-zelnen:

    Institutionen
  • Stationäre Versorgung geriatrischer Krankheitsbilder gemäß §39 SGB V in akutgeriatrischen Abteilungen,
  • Geriatrisch-frührehabilitative Komplexbehandlung in der akutgeriatrischen Abteilung
  • Stationäre geriatrische Rehabilitationsbehandlung gemäß §40 SGB V im geriatrischen Zentrum,
  • Behandlung in einer Tagesklinik/ AGR (Akutgeriatrie, Geriatrische Rehabilitation)
  • Mobile Angebote der geriatrischen Rehabilitation,
  • Strukturierte ambulante geriatrische Versorgung,
  • Ambulante Haus- / fachärztliche Betreuung durch Ärzte mit geriatrischer Qualifikation.
    Gremien und Tätigkeitsmerkmale
  • Maßnahmen der Prävention,
  • Multiprofessionelle Teamarbeit unter ärztlicher Leitung,
  • Interdisziplinäre Behandlung auf Basis des geriatrischen Assessments,
  • Geriatrisch-interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Hausärzten und ambulanten Diensten,
  • Palliativmedizinische Behandlung,
  • Sozial flankierende Maßnahmen,
  • Angehörigenanleitung, Hilfsmittelversorgung und Wohnraumanpassung,
  • Entlassungsmanagement zur Vorbereitung der nachfolgenden ambulanten Versorgung innerhalb eines geriatrisch fortgebildeten Kompetenz-Netzwerkes unter hausärztlicher Leitung.

6.1. Multiprofessionelles geriatrisches Team

Das Geriatrische Behandlungsteam betreut akutgeriatrische und geriatrisch-rehabilitative Patienten und umfasst unter fachärztlicher Leitung (mit spezieller Weiterbildung "Geriatrie") mit 24-stündiger Ansprechbarkeit den ärztlichen Dienst sowie die Pflege mit rehabilitativ-therapeutischem Konzept, darüber hinaus: Sozialdienst, (Neuro-)Psychologie, Physiotherapie (Krankengymnastik inklusive physikalischer Therapie), Ergotherapie und Logopädie. Das Team wird ergänzt durch Seelsorge, ehrenamtlichen Besuchsdienst, Ernährungsberatung, Orthopädietechnik, ferner Funktions- und Kon-sildienste. Nachfolgend sind die professionsspezifischen Qualifikationen und Tätigkeitsmerkmale aufgeführt. Die Personalschlüssel aller Mitgliedseinrichtungen der LAG Geriatrie Niedersachsen orientieren sich an den Vorgaben des Qualitätssiegels Geriatrie der BAG Geriatrie (EQ-ZERT) .

6.1.1 Ärztlicher Dienst

Der Leitende Arzt/Chefarzt und sein ständiger Vertreter verfügen über eine Facharztanerkennung, in der Regel Innere Medizin, plus fakultative Weiterbildung "klinische Geriatrie" bzw. spezielle Weiterbildung "Geriatrie". Des Weiteren sind Kenntnisse in Sozial-, Rehabilitations-, Palliativ- und Ernährungsmedizin erwünscht.

Zu den Aufgaben zählen die Medizinische Diagnostik und Behandlung, medizinische Notfalltherapie, Leitung des Behandlungsteams, rehabilitationsmedizinische Beurteilung, Verordnung angemessener Therapien, Beratung von Patient und Angehörigen, Verantwortung für den Behand-lungsverlauf und Weichenstellung im Rahmen des Entlassungsmanagements, Durchführung von Schulungs- und/oder Fortbildungsmaßnahmen sowie Verantwortung für die Qualitätssicherung und das Qualitätsmanagement.

Häufig anzutreffende medizinische Schwerpunkte sind die Geriatrische Stroke Unit oder eine Gedächtnis- und/oder Sturzsprechstunde.

6.1.2. Pflegerischer Dienst

Der pflegerische Dienst setzt sich aus examinierten Fachkräften der Gesundheits-, Krankenpflege sowie Altenpflege mit zusätzlichen speziellen Kenntnissen in der aktivierenden, therapeutisch-reha-bilitativen geriatrischen Pflege zusammen.

Zu den Aufgaben zählen die 24-Stunden-Verantwortung in der geriatrischen Pflege (z.B. nach Bobath oder alternativen neurophysiologischen Pflegekonzepten), die spezielle Behandlungspflege inklusive Pflegevisiten, das Wundmanagement, die Inkontinenz- und Stomaberatung, die Interaktion, d. h. die Unterstützung der Beziehung zwischen Patient, therapeutischen und diagnostischen Diensten sowie Angehörigen. Ferner gehört zu den Aufgaben des Pflegedienstes die Administration (Beziehung zu Verwaltung, Küche, Transportdienst, Hauswirtschaft etc.).

6.1.3. Sozialdienst

Der Mitarbeiter des Sozialdienstes verfügt über eine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter, Sozialpädagoge oder Gerontologe und psychosoziale, systemische, lösungs- und prozessorientierte Beratungskompetenz speziell für ältere Patienten.

Aufgabenbereiche sind Hilfen zur sozialen Wiedereingliederung durch Aktivierung von Familien- und Nachbarschaftshilfe, Beratung über sozialrechtliche Fragen und wirtschaftliche Hilfen sowie Unterstützung bei Antragstellung (z.B. Pflegegeld gemäß SGB XI, Behindertenrecht gemäß SGB IX), Unterstützung von Patienten und Angehörigen bei der Einrichtung einer Betreuung (BGB) oder Ausstellen einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, Beratung über und Vermittlung von ambulanten Hilfen (z.B. häusliche Pflege, Essen auf Rädern, Notfunksystem, Tagespflege), psychosoziale Beratung von Patienten und Angehörigen, Weitervermittlung an Selbsthilfegruppen und an Angebote von Wohlfahrtsverbänden, Unterstützung bei der Suche eines Pflegeheimplatzes für Kurz- oder Langzeitpflege bzw. Hospizplatzes.

6.1.4. (Neuro)-Psychologischer Dienst

Berufliche Qualifikation "Diplom-Psychologe", möglichst mit Zusatzkenntnissen in der klinischen Psychologie bzw. Neuropsychologie gemäß GNP (Gesellschaft für Neuropsychologie). Der geriatrisch tätige Psychologe sollte über fundierte Kenntnisse in der Gesprächsführung, Krisenintervention und oder z. B. auch Traumatherapie verfügen.

Arbeitsbereiche sind Diagnostik und Therapie kognitiver Leistungsfunktionen wie Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Wahrnehmung, Konzentration, Raumverarbeitung, Praxie, Problemlösung, Planungs-vermögen komplexer Handlungsabläufe. Ferner psychotherapeutische Gespräche zur Krankheitsver-arbeitung, Krisenintervention, Beratung von Angehörigen, Einzel- und Gruppentherapie zur Vermitt-lung von Entspannungstechniken wie Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung und die Teamberatung.

6.1.5. Physiotherapie (Krankengymnastik und Physikalische Therapie)

Der Mitarbeiter verfügt über eine staatliche Anerkennung als Physiotherapeut bzw. Krankengymnast. Zusatzqualifikationen z.B. nach Bobath, Perfetti oder weiterer neurophysiologischer Techniken zur Behandlung häufiger geriatrischer Krankheitsbilder sind erwünscht. Einige der nachfolgenden Therapieelemente werden auch von staatlich anerkannten Masseuren und Bademeistern durchgeführt.

Zu den vielfältigen Aufgaben gehören die Mobilisation des Patienten, schmerzlindernde Therapieverfahren unter Anwendung von thermischen (Kälte-, Wärmetherapie) und/oder elektrischen Reizen (Ultraschallbehandlung, Elektrotherapie), Kontrakturprophylaxe und -behandlung, Tonusregulierung und Hemmung unphysiologischer Aktivität, Anbahnung von physiologischen Bewegungsmustern, funktionelles Training, Muskelaufbautraining, Gangschulung, Gleichgewichtsschulung, Hilfsmittel-versorgung hinsichtlich Mobilität, Prothesenversorgung und Training, Massagen inklusive Lymphdrainage, Bäder, Güsse, Bewegungsbäder, Inhalationen und die Anleitung Angehöriger.

6.1.6. Ergotherapie

Der Mitarbeiter verfügt über eine staatliche Anerkennung als Ergotherapeut sowie über spezielle Kenntnisse im ADL- / IADL-Training, die Behandlung von Sturz- und Amputationspatienten, verfügt über Erfahrungen / spezifische Qualifikationen in der neurophysiologischen Behandlung inklusive der Behandlung von Kau- und Schluckstörungen.

Arbeitsfelder sind die funktionelle Verbesserung mittels konstruktiver Tätigkeiten, Training der Aktivitäten des täglichen Lebens, Tonusregulierung und Anbahnung physiologischer Bewegungsmuster, Grunddiagnostik neuropsychologischer Störungen, Training mnestischer Funktionen, Gleichgewichtsschulung, facio-orale Therapie, Wahrnehmungs- und Orientierungstraining, Schulung von Konzentration, Aufmerksamkeit und Merkfähigkeit, Hausbesuche (mobile Ergotherapie), ADL-Training, Umtrainieren der Händigkeit, Hilfsmittelversorgung (ADL-Bereich) und Training, Wohnungsadaptation, Prothesentraining, psycho-soziale Stabilisierung, Angehörigenberatung und -einweisung.

6.1.7. Logopädie

Der staatlich anerkannte Logopäde verfügt über spezielle Kenntnisse in Diagnostik und Therapie von Sprach- und Sprechstörungen sowie Kau- und Schluckstörungen.

Diagnostik und Therapie erworbener Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen wie Dysarthrophonie, Aphasie, Dysphonie, Sprech-, Sprach- und Stimmapraxie, Behandlung von Kau- und Schluckstör-ungen, Atemtherapie, Einzel- und Gruppenbehandlung, Angehörigenberatung, Teamberatung und Vermittlung von ambulanter Weiterbetreuung.

6.1.8. Ernährungsberatung

Der Diätassistent oder Ökotrophologe verfügt über Kenntnisse, die sich aus alterungsbedingten Ver-änderungen des Organismus und/oder häufigen Erkrankungen im Alter ableiten.

Schulung von Patienten und Angehörigen in Ernährungsfragen, insbesondere bei Erkrankungen, die ein spezielles Ernährungsverhalten erfordern, Beratung im Sinne der Prävention, Beratung bei Gabe von Sonderkost.

6.1.9. Seelsorge

Zu den Tätigkeiten der Seelsorge zählen Gespräche zur Krankheitsverarbeitung und Sinnfindung, Verlustverarbeitung, Angehörigenberatung, Gespräche mit Mitarbeitern, Andachten und Gottesdienste. Ein weiterer Aspekt ist die Betreuung und Begleitung in der letzten Lebensphase.

6.1.10. Ärztlicher Konsiliardienst

Regelmäßige Inanspruchnahme ärztlicher Konsiliaruntersuchungen (z.B. Chirurgie, HNO, Urologie, Augenheilkunde, Gynäkologie, Neurologie), da geriatrische Patienten fast immer interdisziplinäre medizinische Probleme aufweisen.

Das geriatrische Konsil steht anderen Fachabteilungen (einrichtungsübergreifend) zur Verfügung.

6.1.11. Orthopädietechnik und Hilfsmittelversorgung

Die Zusammenarbeit zwischen Sanitätshäusern und Orthopädietechnikern ist für eine umfassende und angemessene Versorgung geriatrischer Patienten unabdingbar. Neben der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bedarf es in vielen Fällen einer individuellen Hilfsmittel- und/oder Prothesenversorgung. Hierzu zählen die vielerorts angebotenen Spezialsprechstunden wie z.B. die Prothesensprechstunde.

6.2. Medizinisch-therapeutisches Konzept und geriatrisches Assessment

Neben der medizinischen Betreuung geriatrischer Patienten, die sich wie beschrieben durch ein höheres Lebensalter, komplizierende Begleiterkrankungen im Sinne von Multimorbidität, hohes Risiko interkurrenter Erkrankungen und Komplikationen sowie häufig auftretende psychische und kognitive Störungen auszeichnen, erfolgt in enger interdisziplinärer Zusammenarbeit des Behandlungsteams eine patientenzentrierte Diagnostik und Therapie auf der Basis des geriatrischen Assessments. Das Assessment (to assess = bewerten des Funktionszustands) beinhaltet die umfassende Beurteilung des Patienten hinsichtlich seiner Krankheitsgeschichte, seines körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheitszustands, seines funktionellen Zustands und Mobilitätsgrades sowie seiner erhaltenen oder möglichen Fähigkeiten zur Bewältigung des täglichen Lebens unter Berücksichtigung familiärer Res-sourcen sowie der Wohn- und Lebenssituation und -perspektive.

    Geriatrisches Assessment (einschl. Screening) umfasst:
  • Sozialassessment
  • Selbsthilfefähigkeit
  • Ernährung
  • Mobilität, Muskelkraft und Gleichgewicht
  • Kognition
  • Stimmungslage
  • Bedarfsorientiert weitere Verfahren zur Diagnostik von z.B.
    • Schmerz
    • Dysphasie und Aphasie
    • Kau- und Schluckstörung
    • Kontinenz
    • Funktionsstörungen, z.B. bei neurodegenerativen Erkrankungen.

Mit der Aufnahme des Patienten in einer Akutgeriatrie oder Rehabilitationsabteilung setzt diese ganzheitliche, modular aufgebaute Befunderhebung ein. An ihr sind ärztliche, pflegerische, psycho-soziale und therapeutische Berufsgruppen beteiligt. Auf Basis der Ergebnisse des Assessments wird ein individueller Behandlungsplan mit Formulierung eines Behandlungsziels erstellt. Der prämorbide Status sowie explizite Wünsche des Patienten, ggf. auch seiner Angehörigen finden hierbei - im Rahmen individueller Möglichkeiten des Patienten - Berücksichtigung. Aus dem Behandlungsziel leiten sich die Teilziele für die einzelnen Professionen des geriatrischen Teams ab.

Neben der Befunderhebung mittels Anamnese und Untersuchung bietet das Assessment mittels standardisierter Testverfahren Erkenntnisse, mit denen neben der Ausgangssituation zu Beginn der Be-handlung auch Veränderungen im Rahmen von Verlaufskontrollen während der Behandlung erfasst werden können. Damit kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Behandlung überprüft werden, ob und in welchem Umfang Rehabilitationspotentiale vorhanden ist, ob sich Ziele ändern, wo verborgenene Ressourcen des Patienten liegen und wie diese entwickelt und genutzt werden können. Das geriatrische Assessment ermöglicht zudem die gezielte Überleitung in die ambulante Weiterversorgung.

6.3. Medizinisch-apparative Ausstattung der Abteilungen / Kliniken

In den geriatrischen Kliniken erfolgt die medizinische Diagnostik gemäß der WHO-Deklaration . Hierzu sind die Einrichtungen und Träger der Einrichtung mit erforderlichen apparativen Verfahren ausgestattet und können eine zeitnahe Versorgung sicherstellen.

6.4. Qualitätssicherung in der Geriatrie

Die Mitglieder der LAG Geriatrie Niedersachsen orientieren sich an den Qualitätsanforderungen und Empfehlungen der BAG KGE . Diese umfassen im Einzelnen:

  • Audit von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität vor Aufnahme der Einrichtung in die BAG
  • LAG Geriatrie-internes Benchmarking
  • Externes Benchmarking (Gemidas-Pro)
  • Patientenbefragung (CONSORT)
  • Institut für Qualitätssicherung in der Geriatrie der Universität Erlangen/Nürnberg in Zusammenarbeit mit der BAG und dem MDK Bayern
  • Qualitätssiegel Geriatrie (EQ-ZERT)
  • Qualitätszirkelarbeit
  • Interne und externe Fortbildung

Die Besonderheit geriatrischer Patienten erfordert besondere Strukturen:

  • Erhöhter Flächenbedarf
  • Besondere räumliche Ausstattung der Patientenbereiche
  • Geriatrisches Team mit umfassender Qualifikation und angemessenem Personalschlüssel (Mindestanforderungen gemäß Qualitätssiegel Geriatrie)

6.5. Aus-, Fort- und Weiterbildung, Etablierung in Forschung und Lehre

Geriatrie wird im Rahmen der Ausbildung von Medizinstudenten in Niedersachsen nicht angemessen wahrgenommen. Im Querschnittsfach Q7 ist in Hannover (Medizinische Hochschule) derzeit nur ein klinisch tätiger Geriater in den Lehrbetrieb eingebunden. An der Universität Göttingen findet keine Einbindung klinisch tätiger Geriater statt.

Die praktische Ausbildung von Medizinstudenten im Rahmen von Propädeutik und Praktischem Jahr nehmen einzelne Geriatrische Kliniken wahr, deren Einrichtung eine Anerkennung als Akademisches Lehrkrankenhaus erworben hat, ferner durch einzelne Aktivitäten in Wissenschaft und Lehre an den niedersächsischen Hochschulen.

In Ermangelung universitärer geriatrischer Strukturen nehmen die anerkannten Geriatrien in Niedersachsen als geriatrische Komptenzzentren die Verpflichtung zur ärztlichen Fort- und Weiterbildung wahr und bieten interne und externe Fortbildungsmaßnahmen der Geriatrie mit interdisziplinärem Ansatz an. Darüber hinaus nehmen einzelne Geriater Lehraufträge in der gerontologischen Ausbildung an verschiedenen Universitäten und Fachhochschulen innerhalb und außerhalb Niedersachsens wahr.

Die zertifizierte Fortbildungsreihe "Ambulante Geriatrische Versorgung" für niedergelassene Allgemeinmediziner und Hausärzte, gemeinsam erarbeitet von Geriatern (Dr. med. M. Stolz, Bad Salzdetfurth) und dem Hausärzte-Verband, wurde als Weiterbildungscurriculum erfolgreich durchgeführt und wird an mehreren Standorten angeboten werden.

Bundesweit wird derzeit für das gesamte geriatrische Team als interdisziplinäre Fortbildung mit Anerkennung durch die Fach- oder Trägergesellschaften der Geriatrie das zertifizierte Curriculum Geriatrie der BAG ("Zercur Geriatrie®") angeboten. Dieser Fortbildungsgang wird in Nieder-sachsen einrichtungsübergreifend durchgeführt.



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