Unsere Patienten haben täglich in der Zeit von 11.00 bis 15.30 Uhr die Möglichkeit, Besuch zu empfangen.
Die Anzahl der Besuche ist derzeit für jeden Patienten auf 1 pro Woche begrenzt.
Die Besuchsdauer ist auf 45 Minuten begrenzt.
Für jeden Patienten können maximal zwei Kontaktpersonen gleichzeitigfestgelegt werden.
Ein Wechsel dieser Kontaktpersonen ist wöchentlich möglich.
Die Festlegung gilt immer von Montag bis Sonntag.
Der Besuch kann maximal von einer Person durchgeführt werden.
Die Besuche müssen vom ersten Ansprechpartner ausschließlich in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr über die Telefonnummer 05156 782882 mindestens einen Tag vorher abgestimmt werden.
Bei Palliativpatienten kann von dieser Regelung abgewichen werden. In diesem Fall stimmen Sie bitte die gewünschten Besuchszeiten unmittelbar mit der Station ab.
Die Besuchsregeln gelten auch für den Besuch im Außenbereich des Krankenhauses.
Der Besuch im Gebäude findet immer im Patientenzimmer statt.
In ein Zimmer mit zwei Patienten darf gleichzeitig maximal ein Besucher.
Nach Möglichkeit tragen der Patient und der Mitpatient einen Mund-Nasenschutz.
Bei mobilen Patienten kann ein Besuch/Zusammentreffen auch außerhalb des Gebäudes erfolgen, wenn der Patient und der Besucher sich an die genannten Regeln halten.
Halten Sie mindestens 1,5 bis 2 m Abstand zu jeder Person.
Beim Betreten unseres Hauses sowie beim Betreten und Verlassen des Patientenzimmers führen Sie eine hygienische Händedesinfektion durch.
Tragen Sie während der gesamten Zeit eine Mund-Nase-Bedeckung, auch im Patientenzimmer sowie im Außenbereich des Krankenhauses.
Keine körperliche Berührung Ihres Angehörigen.
Husten oder Niesen Sie in die Ellenbeuge.
Essen und Trinken sind während des Besuchs nicht erlaubt.
Datenerhebung und Dokumentation erfolgt gem. Niedersächsische Corona-Verordnung.
Nach dem Besuch sind das Krankenhaus und das Krankenhausgelände auf direktem Weg wieder zu verlassen.
Besucher haben keinen Zutritt
bei grippeähnlichen Symptomen sowie bei einem positiven POC-Test,
wenn Sie oder ein Mitglied des eigenen Hausstandes sich in häuslicher Quarantäne befinden oder ein Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht,