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Wahlleistungen

Auf Wunsch können Sie in unserem Krankenhaus folgende Wahlleistungen in Anspruch nehmen:
  • Chefarztbehandlung
  • Unterbringung in einem Einbettzimmer (je nach Verfügbarkeit)
  • Telefon


Bitte beachten Sie, dass bei der Inanspruchnahme einer der oben genannten Wahlleistungen kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz besteht. Der Patient ist als Selbstzahler zur Entrichtung des Entgelts verpflichtet. Prüfen Sie bitte vor Inanspruchnahme der Chefarztbehandlung und der Unterbringung in einem Einzelzimmer, ob Ihre private Krankenversicherung/Beihilfe o. ä. eventuell diese Kosten deckt. Nähere Informationen erhalten Sie mit der Wahlleistungsvereinbarung.

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